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Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie – E-Anlagen

https://www.ingolstadt.de/index.php?La=1&object=tx%2C465.3540.1&kuo=2&sub=0

Umsetzung der IE-Richtlinie 2010/75/EU in der kreisfreien Stadt Ingolstadt entsprechend den Vorgaben der Regierung von Oberbayern   Die Industrieemissions-Richtlinie (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Ziel der IE-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen sog. „beste verfügbare Techniken“ (BVT, engl. BREF – Best Available Techniques Reference) anwenden. Auf dem Stadtgebiet Ingolstadt befinden sich derzeit 17 Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen. Kontakt:
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