BMEL – Pflanzenschutz – Überwachung und Kontrolle https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/ueberwachung.html?nn=2066
Die Verantwortung der Behörden endet nicht mit der Erteilung eines Zulassungsbescheides. Eine umfangreiche Überwachung stellt sicher, dass die Vorschriften des deutschen Pflanzenschutz-, Lebens- und Futtermittelrechts so weit wie möglich eingehalten werden. Zuständig für die Überwachung sind die Bundesländer.
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