LGBl 35/2009 – Spielplatzverordnung; Änderung https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2009/html/lg2009035.html
Verletzungsgefahr für an den Spielgeräten spielende Kinder und Jugendliche bei Unfällen
Verletzungsgefahr für an den Spielgeräten spielende Kinder und Jugendliche bei Unfällen
Wahrgenommene Mängel oder Gebrechen, sofern diese nicht sofort behoben werden, und Unfälle
Die Befugnis der Vertragsparteien, Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bei schweren Unfällen
Erlangt die Baubehörde Kenntnis 1. von Unfällen, Gesundheitsschäden oder Baugebrechen
reinigen. (5) Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung müssen so beschaffen sein, dass Unfälle
Artikel 6 Berichtspflichten der Baubehörde Erlangt eine Baubehörde Kenntnis 1. von Unfällen
Auswirkungen, ● die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt (zB bei Unfällen
Umweltverträgliche Waldbewirtschaftung Waldbau und Forsttechnik
Hydraulikölen sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Kontamination des Bodens bei Unfällen
Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen
unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheitszustandes der Betreuten und der Unfälle