Gewerbesteuer – Stadt Werne https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/gewerbesteuer.php
Vorauszahlungen ist nach § 19 Abs. 2 GewStG ein Viertel der Steuer
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Arbeitsschwerpunkte: Aufstellung der Budgetpläne, Veranlagung der Steuern
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Verwarn- und Bußgelder, sowie aller Gebühren und Steuern
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