Dein Suchergebnis zum Thema: Korruption

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Berufsanerkennungsrichtlinie.html?nn=18816

Mit dem Entwurf wird vor allem die Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Tätigkeiten der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe umgesetzt. Die bereits bestehenden Regelungen über die Ablegung einer Eignungsprüfung, die Rechtsanwälten und Patentanwälten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft ermöglicht, werden an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst. Neu eingeführt werden Vorschriften über die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland durch Patentanwälte aus den vorgenannten Staaten. Für Patentanwälte wird hierzu das bisherige Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft aufgehoben und durch das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ersetzt.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Neuordnung_Aufbewahrung_Notariatsunterlagen_Einrichtung_elektr_Urkundenarchiv_Bundesnotarkammer.html?nn=18816

Der Entwurf sieht eine Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen vor. Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige Verwahrung von Notariatsunterlagen in elektronischer Form. Das eröffnet die Möglichkeit, die Aufbewahrungsfrist für die parallel in Papierform aufzubewahrenden Notariatsunterlagen zu verkürzen. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit für die Verwahrung von Notariatsunterlagen nach Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes.
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BMJV – Gesetzgebung – EU-Urheberrechtsreform („2. Copyright-Package“)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_EU-Urheberrechtsreform_2Copyright-Package.html

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016 eine Mitteilung und vier Regelungsvorschläge zur Reform des europäischen Urheberrechts vorgelegt. Ziel dieses Vorhabens ist es unter anderem, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten, Ausnahmeregelungen an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld anzupassen und einen funktionsfähigen Markt für urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html

Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die vorher undenkbar erschienen.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_EPGUE_Vertragssgesetz.html

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ist zwischenzeitlich von 15 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Für sein Inkrafttreten bedarf es lediglich noch der Zustimmung durch die Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Übereinkommen soll ein Einheitliches Patentgericht mit erstinstanzlichen Kammern in seinen Vertragsmitgliedstaaten und einem Berufungsgericht in Luxemburg errichtet werden, das für Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit europäischer Patente in einem einheitlichen Verfahren zuständig sein soll. Das vom Bundestag am 10. März 2017 zum Übereinkommen beschlossene Vertragsgesetz war vom Bundesverfassungsgericht in seiner am 20. März 2020 veröffentlichten Entscheidung 2 BvR 739/17 für nichtig erklärt worden, weil es nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden war. Vorgeschlagen wird in dem Entwurf, diesen festgestellten Formmangel dadurch zu beheben, dass das Vertragsgesetz von Bundestag und Bundesrat mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird.
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BMJV – Gesetzgebung – Verordnung über die Aufbewahrung von Justizakten (Justizaktenaufbewahrungsverordnung – JAktAV)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Justizaktenaufbewahrung.html?nn=18816

Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes (JAktAG) dürfen Akten, Aktenregister, Karteien, Namens- und sonstige Verzeichnisse der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt und gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern.
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BMJV – Gesetzgebung – Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Mindestunterhalt.html?nn=18816

Der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes richtet sich gemäß § 1612a Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit dem 1. Januar 2016 unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminium des minderjährigen Kindes. Zur Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor, zuletzt den 13. Existenzminimumbericht (Bundestagsdrucksache 19/22800). Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts ist gemäß § 1612a Absatz 4 BGB alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung neu festzulegen.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Buergerliches_Engagement.html

Der Entwurf dient insbesondere der Umsetzung der Vorgabe des Koalitionsvertrages: „Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z.B. Dorfläden, Kitas, Altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.“ Der Entwurf schlägt vor, für ganz kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement den Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern. Ferner sind bürokratische Erleichterungen für Genossenschaften vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist.
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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Berufsanerkennungsrichtlinie.html

Mit dem Entwurf wird vor allem die Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Tätigkeiten der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe umgesetzt. Die bereits bestehenden Regelungen über die Ablegung einer Eignungsprüfung, die Rechtsanwälten und Patentanwälten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft ermöglicht, werden an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst. Neu eingeführt werden Vorschriften über die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland durch Patentanwälte aus den vorgenannten Staaten. Für Patentanwälte wird hierzu das bisherige Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft aufgehoben und durch das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ersetzt.
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