LeMO Kapitel: Erinnerung und Wiedergutmachung https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung.html
Die beiden deutschen Staaten gehen unterschiedlich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit um. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sieht sich nicht als Nachfolgerin des „Dritten Reiches“, sondern in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes. Im Gegensatz zu Westdeutschland lehnt sie es ab, Verantwortung für die Opfer zu übernehmen und es findet keine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus statt. Die Bundesrepublik Deutschland trägt mit dem Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen und Entschädigungsgesetzen zur Herstellung ihrer Glaubwürdigkeit im Ausland bei – wenngleich zahlreiche Opfer wie Kommunisten, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter oder ausländische KZ-Häftlinge noch ausgeschlossen bleiben.
In der DDR werden die „Kämpfer gegen den Faschismus“ aus den Reihen der Kommunistischen