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Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.81.1&kuo=2&sub=0

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
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Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/B%C3%BCrgermeister/

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
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Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.81.1&NavID=3728.72&La=1

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
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Wettermuseum e.V. / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Ramsauer setzte diese nach der Bundestagswahl fort, ab 2014 Schirmherrschaft durch – Investitionssumme 909.000 EUR) Juni 2013: Richtfest Anbau Besucherzentrum Juli 2014 – Mai 2015: Feierliche Eröffnung der neuen Dauerausstellung im seit 2014 genutzten
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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Ergänzung Land Brandenburg: Zuverlässigen Personen, die mit Kraftfahrzeugen handeln, Kraftfahrzeuge herstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten betreiben können rote Kennzeichen zur Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt werden.
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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Kraftfahrzeugkennzeichen-Zuteilung-Ausfuhrkennzeichen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.934.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Ergänzung Land Brandenburg: Das Kennzeichen zur Ausfuhr eines Kraftfahrzeugs ins Ausland können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde im Land Brandenburg beantragen.
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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Ergänzung Land Brandenburg: Zuverlässigen Personen, die mit Kraftfahrzeugen handeln, Kraftfahrzeuge herstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten betreiben können rote Kennzeichen zur Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt werden.
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VermittlungsgeschÀfte (Handeln und Makeln) Genehmigung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Vermittlungsgesch%C3%A4fte-Handeln-und-Makeln-Genehmigung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.594.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wer Abfälle Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln möchte braucht entweder eine Erlaubnis oder im Fall von nicht gefährlichen Abfällen muss er dies anzeigen.
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