Agrarstaatssekretär begrüßt erstes Nachweisverfahren für Cibus-Raps https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/34107/
Agrar-Staatssekretär Uwe Feiler (CDU) gestern dem Bundestag
Agrar-Staatssekretär Uwe Feiler (CDU) gestern dem Bundestag
Agrar-Staatssekretär Uwe Feiler (CDU) gestern dem Bundestag
Agrar-Staatssekretär Uwe Feiler (CDU) gestern dem Bundestag
Und das, obwohl sich Bundestag und EU-Parlament in
Und das, obwohl sich Bundestag und EU-Parlament in
Da hat sich die Bundesregierung wohl selbst überholt: Kurz vor der Kabinettssitzung am vergangenen Mittwoch war in den Änderungsentwurf zum Gentechnikgesetz noch eine Passage zur Einzelfallprüfung bei neuartiger Gentechnik wie CRISPR-Cas9 eingefügt worden (der Informationsdienst berichtete). In der Bundesratsdrucksache 650/16 zu diesem Entwurf, die jetzt den Ländern zugeleitet wurde, fehlt die Passage jedoch. Dem Vernehmen nach hatte das Kabinett den Entwurf am 2.11. trotz Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition mit dieser Passage verabschiedet.
Bundesregierung den Entwurf bereits nach drei Wochen an den Bundestag
Der Bundestag hatte Anfang des Jahres bereits einen
Der Bundestag hatte Anfang des Jahres bereits einen
Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) hat sich beim Agrarrat am Dienstag dafür ausgesprochen, dass die nächste Europäische Kommission das Gentechnikrecht zeitnah entsprechend der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen überarbeiten soll. Das sei eine Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2018, sagte EU-Agrarkommissar Phil Hogan nach dem Treffen.
Agrarstaatssekretär Hans-Joachim Fuchtel gestern auch im Bundestag
Heute ist ein Antrag der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt worden, das Gentechnikgesetz im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom November letzten Jahres zu ändern. Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP dagegen gestimmt. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, den Vorrang für Verbraucherinteressen im Gentechnikrecht zu verankern. Denn das BVG hatte im November letzten Jahres in einem Urteil das Gentechnikgesetz bestätigt und betont, dass die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen geschützt werden müssen. Das Vorsorgeprinzip könnte dafür noch strenger vom Gesetzgeber im Gentechnikrecht verankert werden, so die Richter.
Campact Plakat-Aktion zum Gentechnikgesetz vor dem Bundestag
Das europäische Parlament hat die EU-Kommission heute aufgefordert, die Leitlinie zum Schutz der Bienen vor Pestiziden von 2013 endlich vollständig umzusetzen. Die Änderungspläne, an denen die EU-Kommission aktuell arbeite, blieben hinter dem ursprünglichen Standard zurück, kritisierte der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling. Naturschützer warfen der EU-Kommission vor, dem Druck der Industrie nachgegeben zu haben.
(Mitte) mit Unterstützern seiner Petition vor dem Bundestag
Österreich will den Unkrautvernichter Glyphosat als erstes europäisches Land komplett verbieten. Wie der österreichische Nationalrat heute entschied, soll das Verbot vom kommenden Jahr an gelten. Die Europäische Kommission könnte sich allerdings quer stellen, weil das Totalherbizid in der Europäischen Union (EU) noch bis 2022 zugelassen ist.
einen Gesetzentwurf für ein Glyphosatverbot in den Bundestag
infodienst gentechnik
Warum das Vorsorgeprinzip im Bundestag keine Mehrheit
Die EU-Kommission hat Pläne, nach denen die Gentechnik-Gesetzgebung geändert werden soll: Den Mitgliedsstaaten soll es in Zukunft ermöglicht werden, selbst über den Anbau von Gentechnik-Pflanzen zu entscheiden.
Schmidt (CSU) dazu vorlegte, scheiterte im Mai 2017 im Bundestag