Schule darf Handy auch übers Wochenende einkassieren – Fall des Monats 06/2017 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/schule-darf-handy-auch-uebers-wochenende-einkassieren-fall-des-monats-062017/
Stört ein Schüler massiv den Unterricht, so darf die Lehrkraft ihm das Handy wegnehmen. Wenn sich der Vorfall an einem Freitag ereignet, so ist es auch erlaubt, dass sie das Handy über das Wochenende einbehält. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 K 797.15).
Denn wiederholen kann sich der Vorfall nicht mehr.
