BMJ – Digitale Wirtschaft und Gesellschaft – Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren“ https://www.bmj.de/DE/themen/digitales/digitale_wirtschaft_gesellschaft/quick_freeze/quick_freeze_artikel.html?nn=17868
Die Regelungen über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind europarechtswidrig. Wir werden nun die Möglichkeit einer anlassbezogenen Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten („Quick-Freeze-Verfahren“) einführen.
Die damit zusammenhängenden Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden