Das UNESCO-Komitee für Immaterielles Kulturerbe hat auf seiner Tagung vom 28. November bis 2. Dezember 2016 in Addis Abeba, Äthiopien, 33 Kulturtraditionen neu in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ aufgenommen. Dazu zählen die Idee und Praxis der Genossenschaften in Deutschland, die belgische Bierkultur, Yoga in Indien, die Rumba aus Kuba sowie das Neujahrs- und Frühjahrsfest Nouruz in Zentralasien. Die „Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes“ verzeichnet vier Neueinträge, darunter die Herstellung schwarzer Keramik aus Portugal und Schalenleiermusik und -tanz des Ma’di-Volks aus Uganda. Fünf Erhaltungsprogramme wurden als modellgebend in das „Register Guter Praxisbeispiele“ eingeschrieben.
Mrgvlovani war das erste Alphabet, aus dem zunächst Nuskhuri und schließlich Mkhedruli entstanden.
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Mit sechs länderübergreifenden Welterbestätten ist Deutschland so vernetzt wie kein anderer Vertragsstaat der UNESCO-Welterbekonvention. Stätten wie der Muskauer Park, der römische Limes oder das Wattenmeer reichen über national-staatliche Grenzen hinweg. Sie bieten dadurch eine besondere Möglichkeit für den grenzübergreifenden Austausch und Dialog. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung eines komplexen Managements angesichts unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, Finanzierungsquellen, politischer Leitlinien und Sprachen. Als grenzüberschreitende Stätte wurde 2016 das Werk Le Corbusiers mit zwei Häusern der Stuttgarter Weissenhofsiedlung und 16 weiteren Bauten und Ensembles in Argentinien, Belgien, Frankreich, Indien, Japan und der Schweiz in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Wie die ausgewählten architektonischen Werke in internationaler Zusammenarbeit erhalten werden sollen, erklären Piet Geleyns, UNESCO-Welterbe Focal Point für Flandern, und Herbert Medek, Stadtverwaltungsdirektor der Landeshauptstadt Stuttgart, im Interview.
sein, 2018 in der Schweiz und 2019 in Stuttgart – in der Reihenfolge der Länder nach französischem Alphabet
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