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Regulierungen der Berufsfischerei | BFN

https://www.bfn.de/regulierungen-der-berufsfischerei

Regulierungen der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werden im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) festgelegt. Um fischereiliche Maßnahmen zum Schutz von Arten oder Lebensräume einzuführen, muss Deutschland gemäß Art. 11 und 18 der GFP in einer sogenannten „gemeinsamen Empfehlung“ den Mitgliedsstaaten mit Fischereiinteressen Vorschläge für eine Regulierung der Fischerei vorlegen. Alle betroffenen Mitgliedstaaten müssen den Vorschlägen zustimmen, damit die EU die Maßnahmen erlassen kann.
Bereich II – Das Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht

Bereich I – FFH-Gebiet Sylter Außenriff | BFN

https://www.bfn.de/bereich-i-ffh-gebiet-sylter-aussenriff

Der Bereich I umfasst ein Gebiet von 5.321 km² Größe und reicht von der landseitigen Grenze der AWZ bis in größere Tiefen am Übergang zur zentralen Nordsee. Die Wassertiefen betragen zwischen 8 und 48 m. Der Bereich I stellt ein Bindeglied zwischen den Lebensgemeinschaften der zentralen Nordsee und den Lebensraumtypen und Arten in den flacheren östlichen Meeresbereichen dar, bis hin zu den Küstenregionen. Der Bereich I ist in zwei Unterbereiche geteilt, 1 a und 1 b
Doggerbank NSG Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht