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Recht Kinderleicht – Eltern haften für ihre Kinder?

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Menschen verursachen manchmal aus Versehen oder mit Absicht Schäden, z.B. wenn sie irgendwo zu Besuch sind und einen Glasteller runterwerfen, sodass er kaputt geht. Ab einem bestimmten Alter muss auch ein Kind den Schaden selbst bezahlen. Kinder können also zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Thomas Max Müller / pixelio.de Das Gesetz stellt genauere

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Recht Kinderleicht – Geschenkt ist geschenkt …

https://www.recht-kinderleicht.de/geschenkt-ist-geschenkt

… wiederholen ist gestohlen. Diesen Spruch kennt wohl jeder. Aber ganz so einfach ist es nicht. Emil schenkt Josef zum Beispiel seinen Hund. Typisch für die Schenkung ist, dass der Schenker (Emil) nichts für das Geschenk (den Hund) erhält. Aber kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Deshalb
Der Schenker wird durch einige Vorschriften im Gesetz

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