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Kinderschutz
FAQs Kinderschutzsoftware
Fragen und Antworten zur fragFINN-Kinderschutzssoftware (KSS)
- Was ist ein sicherer Surfraum? Wie wird der sichere Surfraum geschaffen?
- Warum wird ein technischer Schutz wie die Kinderschutzsoftware (KSS) benötigt?
- Was sind die Mindestvoraussetzungen für die Installation der Kinderschutzsoftware (KSS)?
- Was muss ich ansonsten vor der Installation der Kinderschutzsoftware (KSS) beachten?
- Funktioniert die Software auch mit Firewalls oder Anti-Viren-Programmen?
- Wie arbeitet die Kinderschutzsoftware (KSS)?
- Was kann ich tun, wenn ich das Elternpasswort vergessen habe?
- Ist jede geblockte Webseite schädlich?
- Können Eltern Webseiten freischalten?
- Können Eltern Webseiten sperren?
- Wie erkennt ein Kind, dass es an die Grenzen des sicheren Surfraumes stößt?
- Werde ich als Erwachsener nach Installation der Kinderschutzsoftware (KSS) auch nur noch Kinderseiten besuchen können?
- Kann ich mit der Kinderschutzsoftware (KSS) festlegen, wie lange mein Kind surfen darf?
- Kann ich mit der Kinderschutzsoftware (KSS) andere Internetverbindungen (z.B. Chat) sperren?
- Wie sicher ist die Kinderschutzsoftware (KSS)? Kann ich meine Kinder beruhigt allein im Internet surfen lassen?
1. Was ist ein sicherer Surfraum? Wie wird der sichere Surfraum geschaffen?
Mit Hilfe der Kinderschutzsoftware (KSS) können Eltern und Pädagogen sicherstellen, dass Kinder nur auf diesen überprüften Seiten surfen können. Da die Whitelist fortlaufend erweitert wird und bestehende Einträge kontinuierlich überprüft werden, aktualisiert die Kinderschutzsoftware (KSS) die Daten täglich. Wenn Kinder mit aktivierter Kinderschutzsoftware (KSS) surfen, wird bei jedem Aufruf einer Webseite geprüft, ob die Webseite in der fragFINN-Whitelist enthalten ist. Ist dies der Fall, wird die Seite angezeigt. Ist die Domain jedoch nicht verzeichnet, erhält das Kind eine Meldung, dass diese Seite nicht angezeigt werden kann.
2. Warum wird ein technischer Schutz wie die Kinderschutzsoftware (KSS) benötigt?
Damit das Surfen der Kinder auf den sicheren Surfraum beschränkt bleibt, muss eine Software auf dem Computer der Kinder installiert sein. Die Kinderschutzsoftware (KSS) fragt bei Aufruf einer Website in der fragFINN-Whitelist sowie in der persönlichen White-/Blacklist der Kinderschutzsoftware (KSS)- Nutzers nach, ob die Seite angezeigt werden soll oder nicht.
Die Kinderschutzsoftware (KSS) lässt sich schnell herunterladen und leicht installieren.
3. Was sind die Mindestvoraussetzungen für die Installation der Kinderschutzsoftware (KSS)?
Die Software läuft unter Windows: XP (Service Pack 2) und Vista (32)
Download-Größe: 2 MB
Unterstützte Browser: alle (Internet Explorer, Firefox, Opera, Safari u.a.)
4. Was muss ich ansonsten vor der Installation der Kinderschutzsoftware (KSS) beachten?
Richten Sie jedem Kind ein eigenes Benutzerkonto auf dem Computer ein. So kann Ihr Kind sich z.B. einen eigenen Bildschirmschoner oder ein eigenes Hintergrundbild anlegen. Sie können gleichzeitig sicherstellen, dass Ihr Kind nicht eigenmächtig Programme installieren oder deinstallieren kann.
So geht’s:
Wählen Sie in der Systemsteuerung Ihres Betriebssystems den Eintrag „Benutzerkonten“: Klicken Sie auf „Neues Konto erstellen“; Geben Sie den Namen des neuen Benutzers in das Textfeld ein: Klicken Sie auf „Weiter“; Aktivieren Sie die Option „Eingeschränkt“ und wählen Sie anschließend auf „Konto erstellen“.
5. Funktioniert die Software auch mit Firewalls oder Anti-Viren-Programmen?
Alle gängigen Programme wurden in Kombination mit der Kinderschutzsoftware (KSS) getestet. Bei einigen müssen Einstellungen vorgenommen werden, um eine reibungslose Funktionalität zu gewährleisten, In dem Dokument „Erste Schritte“ werden diese im Detail dargestellt.
6. Wie arbeitet die Kinderschutzsoftware (KSS)?
Wenn die Kinderschutzsoftware (KSS) aktiviert ist, wird bei jedem Aufruf einer Website, auf der in der Software enthaltenen fragFINN-Whitelist nachgesehen, ob dort die aufgerufene Webseite verzeichnet ist. Ist sie das nicht, wird die Webseite geblockt und stattdessen eine Informationsseite angezeigt.
7. Was kann ich tun, wenn ich das Elternpasswort vergessen habe?
Ab der Version 3.0 bietet die Software die Möglichkeit, zusätzlich zum Elternpasswort eine geheime Frage und die zugehörige Antwort festzulegen, mit der Sie dann Ihr Passwort zurücksetzen können. Wählen Sie hier eine Kombination, an die sie sich selbst leicht erinnern können, bei der Ihr Kind die Antwort jedoch nicht erraten kann.
8. Ist jede geblockte Webseite schädlich?
Nein. Es gibt zwei Gründe, dass eine Seite geblockt wird. Zum einen wird eine Seite geblockt, wenn diese von den Mitarbeitern des fragFINN-Teams auf der Grundlage des bestehenden Kriterienkatalogs als für Kinder ungeeignet bewertet wird. Zum anderen wird eine Seite geblockt, wenn sie noch nicht von den Mitarbeitern geprüft bzw. noch nicht für die Whitelist freigeschaltet wurde Einige wenige kindgerechte Webseiten können leider nicht aufgenommen werden, weil sie unzureichend von ungeeigneten Inhalten abgetrennt sind.
9. Können Eltern Webseiten freischalten?
Eltern können den Surfraum selbst erweitern, indem sie geblockte Websites einfach in der Kinderschutzsoftware (KSS) zusätzlich freischalten. So kann z.B. auch die Website des örtlichen Fußballvereins oder der eigenen Grundschule freigeschaltet werden, auch wenn diese nicht auf der „großen“ fragFINN-Whitelist steht.
Gelegentlich kommt es vor, dass selbst hinzugefügte Seiten mit aktivierter Kinderschutzsoftware (KSS) unvollständig angezeigt werden, z.B. nicht alle Bilder.geladen werden. Wird die Webseite im Elternmodus dagegen korrekt angezeigt, müssen Sie in den meisten Fällen weitere Domains oder Subdomains, von denen die Bilder zugeliefert werden, zusätzlich freischalten, damit die Seiten vollständig angezeigt werden können.
10. Können Eltern Webseiten sperren?
Eltern können Webseiten auf eine persönliche „Blacklist“ der Kinderschutzsoftware (KSS) setzen, wenn diese zwar durch den fragFINN-Server freigegeben wurde, aber – aus welchem Grund auch immer – die Webseiten trotzdem gesperrt sein sollen.
11. Wie erkennt ein Kind, dass es an die Grenzen des sicheren Surfraumes stößt?
Statt der aufgerufenen Webseite wird eine Informationsseite von fragFINN.de angezeigt. Kinder haben dann die Möglichkeit, die unbedenklichen Seiten der fragFINN-Whitelist nach interessanten Inhalten zu durchsuchen, und sie können dem fragFINN-Team eine Webseite zur Aufnahme auf die Whitelist vorschlagen.
12. Werde ich als Erwachsener nach Installation der Kinderschutzsoftware (KSS) auch nur noch Kinderseiten besuchen können?
Nein. Im Eltern-Modus ist die Beschränkung auf den Kinder-Surfraum deaktiviert und Sie können sich uneingeschränkt im Internet bewegen. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie sich vor dem Wechsel in den Elternmodus mit Ihrem persönlichen Passwort anmelden. Bitte versuchen Sie nicht, die Software über den Menüpunkt „Beenden“ auszuschalten. Diese nimmt Ihnen den Zugang zu den Einstellungen der Kinderschutzsoftware (KSS), die Filterung läuft jedoch weiter, wenn sie die „Beenden“ aus dem Kindermodus heraus aufrufen.
13. Kann ich mit der Kinderschutzsoftware (KSS) festlegen, wie lange mein Kind surfen darf?
Sie können den Zeitraum festlegen, innerhalb dessen Ihr Kind das Internet nutzen darf – sowohl die Uhrzeit als auch die Höchstdauer.
14. Kann ich mit der Kinderschutzsoftware (KSS) andere Internetverbindungen (z.B. Chat) sperren?
Ja. Sie können nur das Surfen mit einem Webbrowser zulassen und andere Programme wie Chat und E-Mail sperren. Dies ist die Voreinstellung, sie können jedoch diese Internetdienste auch zulassen.
15. Wie sicher ist die Kinderschutzsoftware (KSS)? Kann ich meine Kinder beruhigt allein im Internet surfen lassen?
Keine Filtersoftware ist absolut sicher. Technisch interessierte und besonders versierte Kinder und Jugendliche können es als eine sportliche Herausforderung ansehen, solche Filter zu umgehen.
Die Kinderschutzsoftware (KSS) soll ein nützliches und wirkungsvolles Hilfsmittel für Eltern, Lehrer u.a. sein – und insbesondere davor schützen, dass bei unbedacht geklickten Links, durch Spam-Mails oder bei Vertippern bei der Eingabe von Internetadressen überraschend unangenehme und schädliche Webseiten angezeigt werden.
Die Kinderschutzsoftware (KSS) kann und soll jedoch nicht das Gespräch mit den Kindern und die persönliche Begleitung ihrer Eroberung des Internets ersetzen. Surfen Sie gemeinsam! Sprechen Sie über das Erlebte im Internet, sprechen Sie auch über die Chancen und die Risiken! Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern „Internet-Regeln“.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an info@fragfinn.de.























